Übersicht





Das Büro in Zweibrücken ist von Mo-Do von 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Fr von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

Für weitere Informationen sind wir im Büro erreichbar oder über WhatsApp unter 0177 / 590 555 1 !




Termine


Alle Termine, von theoretischem Unterricht bis hin zu Seminaren für Gabelstaplerfahrer. Hier findet man alles was man braucht.
Zur Terminübersicht

Unsere Leistungen


Führerscheine aller Klassen, Aufbauseminare, BKF-Weiterbildungen, ADR- und Gabelstapler-Kurse.
Hier gibt es alle weiteren Informationen!


Weitere Informationen

Unsere Standorte


Wir haben insgesamt zwei Standorte. Diese befinden sich in Zweibrücken und Homburg.


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Wir helfen dir! Ruf uns an! Impresssum

Leistungen





Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)


Das Aufbauseminar für Fahranfänger bezieht sich nur auf Verkehrsteilnehmer in der Probezeit. Die Teilnahme an diesem Aufbauseminar wird bei Verstößen gegeb die in den A- bzw. B-Listen aufgeführeten Verkehrsvorschriften angeordnet. Die Anordnung eines solchen Aufbauseminares verlängert die Probezeit um 2 Jahre. Semnninare werden von den einzelnen Führerscheinstellen auf dei Fahrschulen verteilt.

Wir bieten fast monatlich Seminare an, zum Kampfpreis von 210€!



Das Aufbauseminar besteht aus:

4 Sitzungen à 135 Minuten

1 Fahrprobe 60 Minuten


Jetzt den nächsten Termin anfragen 06332 566 899 0


Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern


Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Alle Fahrer und Fahrerinnen, die heute eine neu erworbene Fahrerlaubnis für LKW oder Bus gewerblich nutzen wollen, müssen zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.

Dies kann...

...eine Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in,

...eine Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb,

...eine Grundqualifikation (erschwerte IHK-Prüfung - ohne Vorbereitung),

...eine beschleunigte Grundqualifikation (Abschluss: IHK-Prüfung) oder

...ein Anpassungslehrgang zur Grundqualifikation für Umsteiger Bus/LKW bzw. LKW/Bus (Abschluss: IHK-Prüfung)

...sein.


Alle Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung über 35 Stunden à 60 Minuten, aufteilbar in 5 Tage à 7 Zeitstunden, nachweisen


Unsere angebotenen Ausbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.


Jetzt informieren 06332 566 899 0

Aus- und Weiterbildung: LKW


Berufszugang


Grundqualifikation

Mindestalter 18 Jahre

240 Minuten theoretische Prüfung (IHK)

210 Minuten praktische Prüfung (IHK)


Beschleunigte Grundqualifikation

Fahrer ab 21 Jahre (Klasse C1 bzw. C1E: 18 Jahre)

140 Stunden Schulung à 60 Minuten (einschl. 10 Stunden Fahrausbildung)

90 Minuten IHK-Prüfung (nur Theorie)


Anpassungslehrgang für Inhaber der Fahrerlaubnisklassen D1 oder D

35 Stunden à 60 Minuten (einschl. 2,5 Stunden Fahrausbildung)

IHK-Prüfung (nur Theorie)



Weiterbildungspflicht für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klassen C1, C1E, C und CE (Fahrzeugführer ab 3,5 to)

Alle 5 Jahre Weiterbildung von 35 Stunden à 60 Minuten, aufteilbar jährlich 7 Stunden à 60 Minuten.

Die Weiterbildung wird mit der Schlüsselnummer 95 in die Fahrerlaubnis eingetragen.

Aus- und Weiterbildung: Bus


Berufszugang


Grundqualifikation

Mindestalter 21 Jahre

240 Minuten theoretische Prüfung (IHK)

210 Minuten praktische Prüfung (IHK)

Klasse D1 bzw. D1E: Grundqualifikation ist nicht vorgesehen


Beschleunigte Grundqualifikation

Mindestalter ab 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) bzw. 23 Jahre

140 Stunden Schulung à 60 Minuten (einschl. 10 Stunden Fahrausbildung)

90 Minuten IHK-Prüfung (nur Theorie)


Anpassungslehrgang für Umsteiger aus dem Güterkraftverkehr

35 Stunden à 60 Minuten (einschl. 2,5 Stunden Fahrausbildung)

IHK-Prüfung



Weiterbildungspflicht für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klassen D1, D1E, D und DE

Alle 5 Jahre Weiterbildung von 35 Stunden à 60 Minuten, aufteilbar jährlich 7 Stunden à 60 Minuten.

Die Weiterbildung wird mit der Schlüsselnummer 95 in die Fahrerlaubnis eingetragen.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch optimiertes Fahren Ihren Geldbeutel schonen. Die Investition in diese Ausbildung sehen Sie wieder! Eco-Training für alle Fahrzeugklassen!

Basiskurs


Dauer: 2,5 Tage

Abschluss durch IHK-Prüfung

Aufbaukurs Tank


Dauer: 1,5 Tage

Abschluss durch IHK-Prüfung


Bei gleichzeitigem Erwerb mehrerer Klassen erfolgt eine gemeinschaftliche IHK-Prüfung.

Fortbildung ADR


Dauer 1,5 Tage (nicht mehr für vorhandene Klassen getrennt)

Abschluss durch IHK-Prüfung


Fortbildungspflicht: alle 5 Jahre.

Die Fortbildung darf bis zu einem Jahr vorgezogen werden ohne Nachteile für die Verlängerungsfrist.



Ausbildung für Flurförderzeuge nach BGV D27


Die Gabelstaplerausbildung erfolgt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften.

3-Tages-Seminar einschließlich Prüfung Für Bewerber, die keine Erfahrungen mit Flurförderzeugen haben.

2-Tages-Seminar einschließlich Prüfung Für Bewerber mit Fahrerfahrung.

Jährliche Fortbildung (1 Tag) gemäß ArbSchG §§ 12 und 15, BetrSichV §§ 3 und 9 sowie BGV A1 §§ 4 und 15


Warum einen Gabelstaplerschein?

Die Anforderungen der Berufsgenossenschaften werden erfüllt (UVV)

Soziale Absicherung durch die Berufsgenossenschaft im Schadensfall

Erhöhung der Arbeitssicherheit

Erhöhung der Produktivität

Weiterqualifizierung

Rechtssicherheit und Kostenersparnis


Rechtsgrundlagen

Arbeitsschutzgesetz § 12

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.


BGV A1 § 4

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichen-falls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.


Jetzt informieren 06332 566 899 0

Sicherheitstraining


Viele Berufsgruppen benötigen Sicherheitstrainings, teils vorgeschrieben, teils als Voraussetzung für die Kundengewinnung. Nutzen Sie diesen Aspekt für Ihren Beruf!

In Zusammenarbeit mit unserem Partner buchen wir für Sie:

* LKW-Trainings
* Bus-Trainings


Sicherheitsgewinn kann auch Spaß machen.
Wir machen Ihr Training zum Event.

* Sprinter-Trainings
* Off-Road-Training
* PKW- und Motorrad-Trainings
* Event-Trainings
- Konferenz + Training (Mitarbeiterschulung mit Trainingsprogramm)
- Kompakttraining im Rahmen der Probezeitverkürzung



Tipp:

Absolvieren Sie ein Sicherheitstraining für LKW- bzw. Bus-Fahrer mit einem Seminartag "Gesund und Sicher", können Sie von der Berufsgenossenschaft bezuschusst werden.

Wissenswertes



Sonderfahrten


Überlandfahrten

Überlandfahrten sind die Fahrten, die ausserhalb der Ortschaften stattfinden. Sie beinhalten hauptsächlich Kreis-, Landes-, und Bundesstraßen.

Autobahnfahrten

Autobahnfahrten sind die Fahrten, die gezielt das Wissen und Können vermitteln, das auf Autobahnen gefordert wird. Häufig werden sie mit Überlandfahrten kombiniert.

Nachtfahrten

Nacht- oder Dunkelheitsfahrten sind jene Fahrten, die dich auf die Gegebenheiten der Nacht vorbereiten: z.B. Sonnenunter- bzw. Sonnenaufgänge, blendende Reklametafeln, Gegenlicht.

Übungsfahrten


Inhalte von Übungstunden:


Vorbereiten der Fahrt

Gangwechsel

Fahrgeschwindigkeit

Anfahren / Bremsen

Fahrbahnbenutzung

Rückwärtsfahren & Wenden

Halten & Einparken

Theorieunterrichte


Für jede Ausbildungsklasse gibt es eine geregelte Anzahl von Theoriestunden. Für die Klasse B ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis benötigt man 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische.


Grundunterrichte

Thema 01: Persönliche Voraussetzungen - Risikofaktor Mensch

Thema 02: Rechtliche Rahmenbedingungen

Thema 03: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Thema 04: Straßenverkehrssysteme und ihre Nutzung

Thema 05: Vorfahrt

Thema 06: Verkehrsregelungen - Bahnübergänge

Thema 07: Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Thema 08: Andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr

Thema 09: Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern

Thema 10: Ruhender Verkehr

Thema 11: Verhalten in bestimmten Situationen

Thema 12: Lebenslanges Lernen - Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Klasse A / A1 / A2

Thema 01: Fahrer / Beifahrer, Fahrzeug

Thema 02: Fahrtechnik und Fahrphysik

Thema 03: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

Thema 04: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

Klasse B

Thema 13: Technik

Thema 14: Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung



Es wird empfohlen jeden Unterricht einmal zu besuchen - auf jedenfall die Themen 05, 07, 13 und 14!

A1 / A2 / A


Übersicht der Klassen A1 / A2 / A

B / BE / B96


Übersicht der Klassen B / BE / B96

zG = zulässiges Gesamtgewicht

Lernhilfe


Lernhilfe

Du benötigst Hilfe beim Lernen? Du hast Fragen?
Dann kannst Du jeden Tag in die Fahrschule kommen und für deine Prüfung üben. Wir bieten dreimal die Woche (Montag, Mittwoch und Donnerstag) von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr eine Lernrunde mit Trainer an. Hier kannst Du Dich mit anderen gezielt und kostenfrei auf deine Prüfung vorbereiten.


Wie komme ich zu meinem Führerschein?



Ablauf

Anmeldung in der Fahrschule

Anmeldung bei der zuständigen Führerscheinstelle (mit Passbild, Sehtest und hhf. Erste-Hilfe-Kurs)

Theoretischen Unterricht besuchen

Theoretische Prüfung bestehen

Praktische Ausbildung beginnen

Praktische Prüfung bestehen

Wie Läuft eine Prüfung ab?


Die Prüfung

Viele Leute haben Angst vor der praktischen Prüfung, jedoch ist diese nicht so schlimm, wie man immer erzählt bekommt. Du wurdest während deiner Ausbildung optimal auf die Prüfung vorbereitet, du musst dich also vor nichts fürchten!


Der Ablauf

Prüfer begrüßen

Ausweis vorzeigen

Fahrzeug vorbereiten (Sitz + Spiegel einstellen usw.)

Die Fahrt beginnen

Grundfahraufgaben lösen: Einparken, Wenden usw.

Führerschein in Empfang nehmen



Termine





BKF Termine





Standorte



Zweibrücken


Adresse
  • Von-Rosen-Straße 1

    66482 Zweibrücken

Telefon Email
  • info@fahrschule-roth.de
Geöffnet
  • Montag bis Donnerstag

    08:00 bis 18:30 Uhr

  • Freitag

    08:00 bis 17:00 Uhr

Unterricht
  • Dienstag

    09:30 bis 11:00 Uhr

  • Montag bis Donnerstag

    18:30 bis 20:00 Uhr

  • Montag

    13:30 bis 15:00 Uhr


Google Maps

Homburg


Adresse
  • Rondell 5 / Mainzerstr. 2

    66424 Homburg

Telefon Email
  • info@fahrschule-roth.de
Geöffnet
  • Montag bis Freitag

    14:30 bis 18:30 Uhr

Unterricht
  • Montag bis Freitag

    18:30 bis 20:00 Uhr


Google Maps


Führerscheinklassen



Infos zu B17

Allgemeines

  • Antragstellung wie bei dem normalen Führerschein
  • Begleitperson: Mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitz, max 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER), mind 30 Jahre alt
  • Für jede Begleitperson muss eine Gebühr bei der Anmeldung entrichtet werden.

Klasse B - ohne Vorbesitz eines Führerscheins

Allgemeines

  • Mindestalter: 18 Jahre (Modell begleitendes Fahren: Mindestalter 17 Jahre)
  • Kraftwagen bis max. 3,5 to zG und Anhänger bis max. 750 kg zG, größere Anhänger nur bis zur maximal zulässigen Gesamtmasse des Zuges von 3,5 to.
  • Auf 15 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen AM und L
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, Unterweisung in Erster Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 12 Grundunterrichte
  • 2 Klassenspezifischesche Unterrichte
  • 1 theoretische Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Prüftermine

  • Theoretische Prüfung 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Klasse B - mit Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, L oder T

  • Mindestalter: 18 Jahre (Modell begleitendes Fahren: Mindestalter 17 Jahre)
  • Kraftwagen bis max. 3,5 to zG und Anhänger bis max. 750 kg zG, größere Anhänger nur bis zur maximal zulässigen Gesamtmasse des Zuges von 3,5 to.
  • Auf 15 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen AM und L
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 6 Grundunterrichte
  • 2 Klassenspezifischesche Unterrichte
  • 1 theoretische Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Prüftermine

Begleitendes Fahren (BF17)
  • Theoretische Prüfung 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Ab 18 Jahren
  • Unbekannt
  • Unbekannt


Klasse BE - nur mit Vorbesitz Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre (Modell begleitendes Fahren: Mindestalter 17 Jahre)
  • Fahrzeugkombinationen Klasse B und Anhänger schwerer als 750 kg bis max. 3.500 kg (auch Sattelauflieger)
  • Auf 15 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen AM, L, B96
  • Unterlagen zur Antragstellung: bei Erweiterung der Klasse B: Sehtest, biometrisches Paßbild, vorhandene Fahrerlaubnis, Ausweis, sonst wie Klasse B (gemeinsame Beantragung Klassen B und BE)

Ausbildungsumfang

  • Übungsfahrten
  • 5 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung


Klasse A - ohne Vorbesitz eines Führerscheins

  • Mindestalter: 24 Jahre (21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW)
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Beschränkung und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Auf 15 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen AM, A1 und A2
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Paßbild, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe, Ausweis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 12 Normaler Unterricht
  • 4 Klassenspezifischer Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 1 Prüfung

Klasse A - mit Vorbesitz Fahrerlaubnis beliebiger Klasse ausgenommen Kl, A1 oder A2

  • Mindestalter: 24 Jahre (21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW)
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Beschränkung und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Auf 15 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen AM, A1 und A2
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Paßbild, Ausweis, vorhandene Fahrerlaubnis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 6 Normaler Unterricht
  • 4 Klassenspezifischer Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 1 Prüfung

Klasse A - mit Vorbesitz der Klasse A1

  • Mindestalter: 24 Jahre (21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW)
  • Vorbesitz Klasse A1
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Beschränkung und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Auf 15 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen AM, A1 und A2
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Paßbild, Ausweis, vorhandene Fahrerlaubnis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 6 Normaler Unterricht
  • 4 Klassenspezifischer Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrten
  • 1 Prüfung

Klasse A - mit Vorbesitz der Klasse A2

  • Mindestalter: 20 Jahre (21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW)
  • Vorbesitz Klasse A2 mindestens 2 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Beschränkungen
  • Auf 15 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen AM, A1 und A2
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Paßbild, Ausweis, vorhandene Fahrerlaubnis

Ausbildungsumfang

  • Übungsfahrten
  • 1 praktische Prüfung


Klasse A1 - ohne Vorbesitz eines Führerscheins

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und max. 11 kW, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h bbH bis max. 15 KW
  • Einschluss der Klassen AM und L
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Passbild, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe, Ausweis, vorhandene Fahrerlaubnis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 12 Normaler Unterricht
  • 4 Klassenspezifischer Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 1 Prüfung

Klasse A1 - mit Vorbesitz der Klasse AM oder B

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und max. 11 kW, dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit symmetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h bbH bis max. 15 KW
  • Einschluss der Klassen AM und L
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Passbild, Ausweis, vorhandene Fahrerlaubnis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 6 Normaler Unterricht
  • 4 Klassenspezifischer Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 1 Prüfung


Klasse A2 - ohne Vorbesitz eines Führerscheins

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis max. 35 kW
  • Befristung: 15 Jahre
  • Einschluss: A1 und AM
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Paßbild, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe, Ausweis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 12 Normaler Unterricht
  • 4 Klassenspezifischer Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 1 Prüfung

Klasse A2 - mit Vorbesitz der Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis max. 35 kW
  • Befristung: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen A1 und AM
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Paßbild, Ausweis, vorhandene Fahrerlaubnis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 6 Normaler Unterricht
  • 4 Klassenspezifischer Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 1 Prüfung

Klasse A2 - mit Vorbesitz der Klasse A1

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis max. 35 kW
  • Besitz des Führerscheins Klasse A1 mindestens 2 Jahre
  • Befristung: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen A1 und AM
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Paßbild, Ausweis, vorhandene Fahrerlaubnis

Ausbildungsumfang

  • Übungsfahrten
  • 1 praktische Prüfung


Klasse AM

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Zweirädrige Kleinkrafträder oder dreirädirige Kleinkraftfahrzeuge bis max. 45 km/h, 50 ccm, elektrisch max. 4 KW, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 350 kg Leermasse (ohne Batterien) bis max. 45 km/h bbH, max. 50 ccm oder 4 KW Elektroantrieb
  • Auf 15 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Unterlagen zur Antragstellung: Sehtest, biometrisches Paßbild, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe, Ausweis

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 12 Normaler Unterricht
  • 2 Klassenspezifischer Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 1 Prüfung


Klasse AM

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Einspurige Kleinkrafträder mit max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auch elektrisch
  • Einsitzig, Anbringung Kindersitz zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren ist erlaubt, jedoch muss der Fahrer für die Mitnahme von Kindern mindestens 16 Jahre alt sein
  • Bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • 1 Paßbild zur Erstellung der Prüfbescheinigung, Ausweis für die Prüfung

Ausbildungsumfang

  • 6 theoretischer Unterricht
  • 2 praktischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung


Klasse C - Vorbesitz Klasse B

  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre in Verbindung mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation gem. BKrFQG
  • LKW schwerer als 3,5 to zG und Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse C1
  • Gewerblicher Einsatz nur mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Paßbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden
  • Weiterhin muss zur Verlängerung für die gewerbliche Nutzung eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden bzw. 5 Module à 7 Stunden nachgewiesen werden.

Ausbildungsumfang

  • 16 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • Übungsfahrten
  • 10 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Beschleunigte Grundqualifikation

140 Stunden à 60 Minuten, inkl. 10 Stunden Fahren auf einem LKW dieser Klasse, IHK-Prüfung

Klasse C - Vorbesitz Klasse C1 oder D1

  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre in Verbindung mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation gem. BKrFQG
  • LKW schwerer als 3,5 to zG (ohne Begrenzung) und Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse C1
  • Gewerblicher Einsatz nur mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Paßbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden
  • Weiterhin muss zur Verlängerung für die gewerbliche Nutzung eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden bzw. 5 Module à 7 Stunden nachgewiesen werden.

Ausbildungsumfang

  • 10 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • Übungsfahrten
  • 5 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Beschleunigte Grundqualifikation

140 Stunden à 60 Minuten, inkl. 10 Stunden Fahren auf einem LKW dieser Klasse, IHK-Prüfung

Klasse C - Vorbesitz Klasse D

  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre in Verbindung mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation gem. BKrFQG
  • LKW schwerer als 3,5 to zG (ohne Begrenzung) und Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse C1
  • Gewerblicher Einsatz nur mit Berufsausbildung oder Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Paßbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden
  • Gewerbliche Nutzung nur noch mit Anpassungslehrgang gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgese tz und anschließendem Nachweis von Weiterbildungen von mind. 35 Stunden bzw. 5 Module à 7 Stunden alle 5 Jahre.

Ausbildungsumfang

  • 8 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • Übungsfahrten
  • 5 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Anpassungslehrgang

35 Stunden à 60 Minuten, inkl. 2,5 Stunden Fahren mit einem Fahrzeug dieser Klasse, IHK-Prüfung



Klasse C1 - mit Vorbesitz Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kfz ab 3,5 to, aber max. 7,5 to zG und Kombinationen mit Anhänger bis max. 12 to zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Passbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Gewerbliche Nutzung ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation, beschleunigter Grundqualifikation oder Berufskraftfahrer-Ausbildung, ab 17 Jahren im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer!
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden sowie eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden oder 5 Module à 7 Stunden zum Eintrag der Schlüsselnummer 95 nachgewiesen werden.
  • Für berufliche Nutzung ist der Erwerb der Klassen C/CE zu bevorzugen, da die Erweiterung der Klasse C1 oder C1E mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die größere Klasse schließt die kleinere ein.

Ausbildungsumfang

  • 12 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • Übungsfahrten
  • 5 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung der Klasse C1


Klasse C1E - Ergänzung Anhänger - Vorbesitz Klasse C1

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kombination aus Fahrzeug der Klasse C1 und Anhänger größer als 750 kg zG, Kombinationen mit max. 12.000 kg
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen BE sowie D1E bei Vorbesitz D1
  • Gewerblicher Einsatz ab 18 Jahren mit entsprechender Qualifikation
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, Unterweisung Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein

Ausbildungsumfang

  • Übungsfahrten
  • 5 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung


Klassen C1 und C1E - Vorbesitz Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kombination aus Fahrzeug Klasse C1 und Anhänger schwerer als 750 kg zG, aber nicht schwerer als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs, Kombination bis max. 12 to zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen BE, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
  • Gewerblicher Einsatz mit Berufskraftfahrerausbildung: 18 Jahre, mit Grundqualifikation: 18 Jahre, mit beschleunigter Grundqualifikation: 21 Jahre
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Passbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden sowie eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden oder 5 Module à 7 Stunden nachgewiesen werden.
  • Für berufliche Nutzung ist der Erwerb der Klassen C/CE zu bevorzugen, da die Erweiterung der Klasse C1 oder C1E mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die größere Klasse schließt die kleinere ein.

Ausbildungsumfang

  • 12 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • Übungsfahrten
  • 8 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung der Klasse C1
  • 1 praktische Prüfung der Klasse C1E

Bei Vorbesitz Klasse D1
  • 8 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • Übungsfahrten
  • 8 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung der Klasse C1
  • 1 praktische Prüfung der Klasse C1E

Anpassungslehrgang

35 Stunden à 60 Minuten, inkl. 2,5 Stunden Fahren auf einem LKW dieser Klasse, IHK-Prüfung



Klasse CE - mit Vorbesitz Klasse C

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger schwerer als 750 kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
  • Gewerblicher Einsatz mit Berufskraftfahrerausbildung: 18 Jahre, mit Grundqualifikation: 18 Jahre, mit beschleunigter Grundqualifikation: 21 Jahre
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Paßbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden sowie eine Weiterbildung von mind. 35 Stunden oder 5 Module à 7 Stunden nachgewiesen werden.

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 10 Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 10 Sonderfahrten
  • 1 Prüfung der Klasse CE


Klassen C und CE - mit Vorbesitz Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kombination aus Fahrzeug der Kl. C und Anhänger schwerer als 750 kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
  • Gewerblicher Einsatz mit Berufskraftfahrerausbildung: 18 Jahre, mit Grundqualifikation: 18 Jahre, mit beschleunigter Grundqualifikation: 21 Jahre
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Paßbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden sowie eine Weiterbildung von mind. 35 Stunden oder 5 Module à 7 Stunden nachgewiesen werden.

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 20 Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 14 Sonderfahrten
  • 1 Prüfung der Klasse C
  • 1 Prüfung der Klasse CE

Klassen C und CE - mit Vorbesitz Klasse C1 oder D1

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • LKW schwerer als 3,5 to zG und Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
  • Gewerbliche Nutzung mit Berufskraftfahrerausbildung oder Grundqualifikation: 18 Jahre, mit beschleunigter Grundqualifikation: 21 Jahre
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Paßbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Weiterhin muss zur gewerblichen Nutzung alle 5 Jahre eine Weiterbildung von mind. 35 Stunden oder 5 Module à 7 Stunden nachgewiesen werden.

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 14 Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 14 Sonderfahrten
  • 1 Prüfung der Klasse C
  • 1 Prüfung der Klasse CE

Bei Vorbesitz Klasse D1

Anpassungslehrgang 35 Stunden à 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahren auf einem LKW der entsprechenden Klasse, IHK-Prüfung

Klassen C und CE - mit Vorbesitz Klasse D

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • LKW schwerer als 3,5 to zG und Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, biometrisches Paßbild, Unterweisung in Erste Hilfe, Ausweis, Führerschein
  • Besonderheit: nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die ärztliche und augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden sowie der Nachweis einer Weiterbildung von mind. 35 Stunden oder 5 Module à 7 Stunden erbracht werden.
  • Gewerbliche Nutzung nur mit Anpassungslehrgang Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgese tz.

Ausbildungsumfang

Theorie
  • 12 Unterricht
  • 1 Prüfung
Praxis
  • Übungsfahrten
  • 10 Sonderfahrten
  • 1 Prüfung der Klasse C
  • 1 Prüfung der Klasse CE

Anpassungslehregang Güterkraftverkehr

35 Stunden à 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahren auf Fahrzeugen dieser Klasse, IHK-Prüfung



Klasse D - mit Vorbesitz Klasse B bis 2 Jahre

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Omnibusse mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse D1
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Führungszeugnis (ab 19.01.2013), Unterweisung in Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein, für die gewerbliche Nutzung Nachweis der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz (ab 10.09.2008)
  • Besonderheit: Nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die augenärztliche und ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung von 35 Stunden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz.

Ausbildungsumfang

  • 12 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • 45 Übungsfahrten
  • 44 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Beschleunigte Grundqualifikation

140 Stunden à 60 Minuten ink. 10 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung

Klasse D - mit Vorbesitz Klasse B mehr als 2 Jahre

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Omnibusse mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse D1
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Führungszeugnis (ab 19.01.2013), Unterweisung in Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein, für die gewerbliche Nutzung Nachweis der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz (ab 10.09.2008)
  • Besonderheit: Nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die augenärztliche und ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung von 35 Stunden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz.

Ausbildungsumfang

  • 24 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • 33 Übungsfahrten
  • 25 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Beschleunigte Grundqualifikation

140 Stunden à 60 Minuten ink. 10 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung

Klasse D - mit Vorbesitz Klasse D1

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Omnibusse mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse D1
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Führungszeugnis (ab 19.01.2013), Unterweisung in Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein, für die gewerbliche Nutzung Nachweis der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz (ab 10.09.2008)
  • Besonderheit: Nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die augenärztliche und ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung von 35 Stunden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz.

Ausbildungsumfang

  • 14 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • 20 Übungsfahrten
  • 15 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Klasse D - mit Vorbesitz Klasse C1 bis 2 Jahre

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Omnibusse mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse D1
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Führungszeugnis (ab 19.01.2013), Unterweisung in Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein, für die gewerbliche Nutzung Nachweis der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz (ab 10.09.2008)
  • Besonderheit: Nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die augenärztliche und ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung von 35 Stunden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz.

Ausbildungsumfang

  • 18 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • 45 Übungsfahrten
  • 44 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Anpassungslehrgang

35 Stunden à 60 Minuten ink. 2,5 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung

Klasse D - mit Vorbesitz Klasse C1 mehr als 2 Jahre

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Omnibusse mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse D1
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Führungszeugnis (ab 19.01.2013), Unterweisung in Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein, für die gewerbliche Nutzung Nachweis der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz (ab 10.09.2008)
  • Besonderheit: Nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die augenärztliche und ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung von 35 Stunden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz.

Ausbildungsumfang

  • 18 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • 33 Übungsfahrten
  • 25 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Anpassungslehrgang

35 Stunden à 60 Minuten ink. 2,5 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung

Klasse D - mit Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Omnibusse mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse D1
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Führungszeugnis (ab 19.01.2013), Unterweisung in Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein, für die gewerbliche Nutzung Nachweis der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz (ab 10.09.2008)
  • Besonderheit: Nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die augenärztliche und ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung von 35 Stunden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz.

Ausbildungsumfang

  • 14 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • 14 Übungsfahrten
  • 30 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Anpassungslehrgang

35 Stunden à 60 Minuten ink. 2,5 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung

Klasse D - mit Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Omnibusse mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klasse D1
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Führungszeugnis (ab 19.01.2013), Unterweisung in Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein, für die gewerbliche Nutzung Nachweis der Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation oder Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz (ab 10.09.2008)
  • Besonderheit: Nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die augenärztliche und ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung von 35 Stunden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz.

Ausbildungsumfang

  • 14 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • 7 Übungsfahrten
  • 15 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Anpassungslehrgang

35 Stunden à 60 Minuten ink. 2,5 Stunden Fahren auf einem entsprechenden Fahrzeug, IHK-Prüfung

Klasse DE - Ergänzung Anhänger

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Kombination aus D1 und Anhänger schwerer als 750 kg zG, aber leichter als die Leermasse des Zugfahrzeugs, zusammen max. 12 to zG
  • Auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis
  • Einschluss der Klassen BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 oder CE bei Vorbesitz C
  • Unterlagen zur Antragstellung: Augenärztliches Gutachten, ärztliche Untersuchung, besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Führungszeugnis (ab 19.01.2013), Unterweisung in Erste Hilfe, biometrisches Paßbild, Ausweis, Führerschein, ggf. Nachweis der Qualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz (ab 10.09.2008)
  • Besonderheit: Nach 5 Jahren muss zur Verlängerung erneut die augenärztliche und ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die besondere ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Kraftfahreignung für die Personenbeförderung in Bussen, Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildung von 35 Stunden gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsges etz.

Ausbildungsumfang

  • 4 Übungsfahrten
  • 5 Sonderfahrten
  • 1 praktische Prüfung


Klasse L

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 40 km/h bbH; mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH 25 km/h.
  • Unterlagen zur Antragstellung: biometrisches Paßbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe, Ausweis

Ausbildungsumfang

  • 14 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung


Klasse T

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 60 km/h bbH; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h, selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und hierfür auch eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
  • Einschluss der Klassen L, M und S
  • Unterlagen zur Antragstellung: biometrisches Paßbild, Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe, Ausweis

Ausbildungsumfang

  • 18 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • Übungsfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Bei Vorbesitz Klasse M, L, oder andere
  • 12 theoretischer Unterricht
  • 1 theoretische Prüfung
  • Übungsfahrten
  • 1 praktische Prüfung

Fuhrpark


Klasse CE Seitenansicht


Räumlichkeiten


Homburg Außenansicht


Unternehmensphilosophie




"Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Fahrschüler aller Klassen auszubilden und dies auf einem hohen Ausbildungsniveau. Ziel unserer Ausbildung ist es, unseren Kunden die Befähigung zu vermitteln, sich als verantwortungsvolle und umweltbewusste Verkehrsteilnehmer zu präsentieren."

- Urban Roth, Inhaber der Fahrschule Roth Zweibrücken

Unternehmensgeschichte



  • 1991 - Gründung Fahrschule - Führerscheine aller Klassen
  • 1996 - Spezialisierung im Bereich Motorrad-Ausbildung
  • 1996 - Ausbildung von Legasthenikern
  • 1997 - Ausbildung von Fahrschülern mit Lernschwäche und ADS
  • 2000 - Ausbau der LKW-Ausbildung
  • 2001 - Motorrad-Sicherheitstraining
  • 2004 - Erste Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • 2004 - Erweiterung Angebot um Gabelstapler-Ausbildung und Ladungssicherung
  • 2005 - Zertifizierung des Moderators für den Bereich Ladungssicherung
  • 2005 - Angebot von Unternehmenslösungen für das Transportgewerbe
  • 2006 - Angebot Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Personen- und Güterkraftverkehr
  • 2007 - Zulassung zur Aus- und Weiterbildung Gefahrgutschein (ADR Basis und Tank)
  • 2008 - Angebot Sicherheitstrainings aller Klassen
  • 2008 - Zulassung als Bildungsträger gemäß SGB III/AZWV
  • 2009 - Erfolgreiches Überwachungsaudit TÜV Hessen
  • 2010 - Behördliche Überwachung (gesetzliche Vorschrift) ohne Beanstandungen
  • 2010 - Zweites erfolgreiches Überwachungsaudit TÜV Hessen mit besonderer Anerkennung unserer Leistungen bezüglich Betriebsführung und Ausbildungserfolge
  • 2011 - Rezertifizierung als Bildungsträger gemäß SGB III/AZWV
  • 2012 - Erfolgreiches externes Audit durch GZQ, Saarbrücken, mit Empfehlung zur ISO-Zertifizierung
  • 2014 - Rezertifizierung als Bildungsträger gemäß SBG III/AZAV mit Auszeichnung
  • 

    Unsere Partner



    Containerdienst Ambos


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    Autohaus Thönes GmbH


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